Unzuverlässige Fahrlehrer riskieren Lizenz

Koblenz (dpa/tmn) - Fahrlehrer sollten mit den Geldern ihrer Fahrschüler sorgsam umgehen. Wenn sie die Mittel nicht an ihren Arbeitgeber weiterleiten, verlieren sie ihre Fahrlehrer-Erlaubnis. Das besagt ein Urteil.

Fahrlehrer riskieren ihre Lizenz, wenn sie die Gelder ihrer Fahrschüler nicht weitergeben. Schließlich verfügten sie dann nicht mehr über die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Aktenzeichen: 6 B 11340/11.OVG).

In dem Fall hatte die Stadt Mainz einem Fahrlehrer seine Lizenz entzogen. Der Mann hatte insgesamt gut 17 000 Euro von Fahrschülern für Unterricht kassiert und nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet. Stattdessen gab er das Geld für sich aus. Außerdem erstellte er keine Nachweise für die erteilten Fahrstunden. Diese Verfehlungen seien so gewichtig, dass dem Mann nicht mehr das Vertrauen für die Ausübung des Fahrlehrer-Berufs entgegengebracht werden könnte, entschieden die Richter.

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