Unfall vor eigenem Haus: Gericht nimmt Arbeitsunfall an

Wiesbaden (dpa/tmn) - Haben Arbeitnehmer auf dem Heimweg einen Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt laut einem Urteil selbst dann, wenn der Unfall erst passiert, wenn der Arbeitnehmer schon vor seinem Haus aus dem Auto ausgestiegen ist.

Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden hervor (Aktenzeichen: S 13 U 49/11), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem Fall hatte eine Arbeitnehmerin ihren Wagen nach dem Heimweg vor der Garage abgestellt, um das Tor zu öffnen. Das Auto parkte auf einem Hang. Als die Frau ausgestiegen war, machte sich das Auto selbstständig und rollte rückwärts den Hang hinunter. Beim Versuch, das Auto aufzuhalten, geriet die Frau unter den Wagen und verletzte sich am linken Bein. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung der Verletzung als Arbeitsunfall ab. Sie argumentierte, der Heimweg der Frau sei zum Zeitpunkt des Unfalls bereits beendet gewesen. Die Klage der Frau war jedoch erfolgreich. Der Versuch, das Fahrzeug aufzuhalten, habe noch im Zusammenhang mit dem versicherten Heimweg gestanden, entschied das Gericht.

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