Sechsmal zu spät krankgemeldet: Kündigung rechtens

Frankfurt/Main (dpa) - Wer sich bei seinen Vorgesetzten mehrmals zu spät krankmeldet, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das geht aus einem am Mittwoch (17. August) bekanntgewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

Die Richter wiesen in zweiter Instanz die Klage eines Flugzeugreinigers gegen seinen Arbeitgeber am Frankfurter Flughafen zurück und erklärten dessen ordentliche Kündigung für wirksam (Aktenzeichen: 12 Sa 522/10). Der Mann, der an einer schmerzhaften Lendenwirbelsäule leidet, hatte sich binnen sechs Jahren sechsmal zu spät krankgemeldet. Deswegen gab es Probleme, die Dienstpläne zu erstellen. Das Unternehmen kündigte ihm schließlich.

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