Schwarzarbeit: Wo fängt illegale Beschäftigung an?

Berlin (dpa/tmn) - Die Deutschen arbeiten immer seltener schwarz. Trotzdem wird nach wie vor jeder siebte Euro am Fiskus vorbeigeschleust. Doch wo hört die Gefälligkeit auf und fängt die Schwarzarbeit an?

Mit einem Satz beantworten lässt sich das nicht.

Ob Hilfe beim Hausbau oder Unterstützung im Garten - Nachbarn oder Freunde helfen sich oft gegenseitig. „In der Regel sind solche Gefälligkeiten unproblematisch“, sagte Rechtsanwalt Hans-Georg Meier von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Doch wird der Arbeitseinsatz bezahlt, kann aus der Hilfe schnell Schwarzarbeit werden. „Die Grauzone ist groß.“

Entscheidend sei, ob die Hilfe mit der Absicht erfolge, Gewinn zu erzielen, erklärte Meier. „Man muss sich die Frage stellen: Würde ich die Arbeit auch erledigen, wenn es nicht der Nachbar oder Freund ist?“ Auch die Frage, wer wie viel hilft, könne für die Beurteilung wichtig sein. Wenn etwa die Erzieherin aus der Nachbarschaft regelmäßig auf die eigenen Kinder aufpasse, sei das problematisch. „Wenn das nur ab und zu passiert, ist das kein Problem.“

Zudem sollten Gefälligkeiten oder Hilfsarbeiten nicht üppig entlohnt werden. „Eine Einladung zum Essen oder zu einem Ausflug ist in Ordnung“, sagte Meiser. Geld oder größere, wertvolle Geschenke hingegen könnten als Arbeitslohn gewertet werden.

Auch wer die Hilfe mit einer Gegenleistung abgelten möchte, sollte aufpassen. Wird etwa beim Nachbarn als Dank der Garten gepflegt, sollte sich der Aufwand dafür in Grenzen halten: „Wenn die Gartenarbeit mit dem Nachbarn zusammen erledigt wird, gilt das als Hilfe.“ Wenn man allerdings den ganzen Garten alleine umgestalte, könne das als möglicherweise als Schwarzarbeit angesehen werden.

Die Folgen können unangenehm sein: „Im Ernstfall müssten Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden“, sagte Meier. Außerdem drohe ein Bußgeld und möglicherweise eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Sozialhilfeleistungen.

Wer solche Probleme vermeiden will, sollte sich vor dem Beschäftigen von Bekannten bei den Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen oder der Rentenversicherung informieren, empfiehlt Meier. Dort erhielten Verbraucher die nötigen Informationen, wie die Beschäftigung legal gestaltet werden kann.

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