Schnelles Studium spart nicht automatisch Gebühren

Arnsberg (dpa) - Keine Belohnung fürs Turbo-Studium: Wer an einer privaten Hochschule seine Ausbildung verkürzt, muss nach einem Urteil dennoch die kompletten Studiengebühren zahlen.

Private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den „Semesterbeiträgen“ öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis für das Studium, entschied das Amtsgericht Arnsberg in einem am Mittwoch (18.7.) verkündeten Urteil (Aktenzeichen: 12 C 64/12).

Damit gab das Gericht der Dortmunder Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in einer Klage gegen einen ehemaligen Studenten Recht. Der 22-Jährige hatte neben seiner Ausbildung als Bankkaufmann in nicht einmal vier Semestern sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium durchgezogen. Nach dem Abschluss kündigte er den Studienvertrag und stellte die Zahlungen der monatlichen Raten ein. Doch als erfolgreicher Absolvent könne er sich nicht auf das für Studienabbrecher vorgesehene Kündigungsrecht berufen, urteilte das Gericht.

Gemeinsam mit zwei Kommilitonen hatte sich der Student auf seine Prüfungen vorbereitet. Sie besuchten verschiedene Seminare und informierten die Mitstreiter. Um überhaupt in der Rekordzeit alle Prüfungen abzulegen, nutzte das Trio nicht nur die Dortmunder FOM, sondern auch andere der mehr als 20 deutschen FOM-Zweigstellen.

Die Hochschule teilte in einer Stellungnahme mit, der Student sei ein absoluter Ausnahmefall. „Der junge Mann scheint ein Überflieger zu sein.“ Zum Turbo-Abschluss gratulierte auch FOM-Prorektor Stefan Heinemann. Dennoch freute er sich über den Erfolg der Klage: „Das schafft Klarheit für uns und die anderen Studenten.“

Vermutlich ist der Streit mit dem Urteil des Amtsgerichts aber noch nicht vom Tisch: Der Anwalt des Studenten kündigte an, dass er das Urteil vermutlich vom Landgericht überprüfen lassen wolle. Sollte er auch dort verlieren, muss er insgesamt noch einen fünfstelligen Betrag an die Uni zahlen.

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