Rentner dürfen nicht einfach weiterarbeiten

Hamburg (dpa) - Ein Haltestellenwärter der Hamburger Hochbahn darf doch nicht im Rentenalter weiterarbeiten. Das Landesarbeitsgericht der Hansestadt hat die Klage des Mitarbeiters abgewiesen, wie eine Sprecherin am Dienstag (22.

Februar) mitteilte.

Vor dem Hamburger Arbeitsgericht hatte der Mann im vergangenen Jahr zunächst Erfolg gehabt - mit dem Argument, es sei Diskriminierung, wenn er ab 65 nicht mehr arbeiten dürfe. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein Arbeitnehmer einen Tag vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch voll einsetzbar sei, einen Tag später jedoch nicht mehr, hatten die Richter damals erklärt. Dagegen legte die Hamburger Hochbahn AG Berufung ein.

Das Landesarbeitsgericht gab nun dem Unternehmen Recht: Die entsprechende Regelung der Hochbahn zur Altersgrenze im Manteltarifvertrag ist rechtswirksam, das Arbeitsverhältnis mit dem Haltestellenwärter durfte daher zum 31. Mai 2010 beendet werden (Aktenzeichen 4 Sa 76/10). Der Mitarbeiter war im Mai vergangenen Jahres 65 geworden.

Die Begründung des Gerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu tarifvertraglichen Altersgrenzen. Die Regelung der Hochbahn verfolge zudem „primär arbeitsmarktpolitische Ziele“, heißt es in der Mitteilung: Die Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen solle gefördert werden, und es solle ein positiver Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit geleistet werden.

Gegen die Entscheidung wurde keine Revision zugelassen, wie die Gerichtssprecherin berichtete. Die Berufungskammer sei der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt.

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