Probezeit: Betriebsrats-Anhörung bei Kündigung

Bonn (dpa/tmn) - Wird einem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt, dann muss der Betriebsrat angehört werden. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin.

Nach Angaben des Verlags ist eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats unwirksam. Dies ergibt sich aus dem Paragrafen 102 des Betriebsverfassungsgesetzes. Generell dürfe der Chef während einer Probezeit das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Probezeit darf maximal sechs Monate lang sein.

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