Private Angelegenheiten im Job

Arzttermin während der Arbeitszeit nur bei akuter Erkrankung

Private Angelegenheiten im Job
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Arbeitnehmer dürfen bei einer akuten Erkrankung auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Handelt es sich nicht um einen akuten Fall, muss der Angestellte nach einem Termin außerhalb seiner Arbeitszeit fragen, erklärt Sebastian Trabhardt, Anwalt für Arbeitsrecht. Nur wenn das wegen der Sprechzeiten des Arztes nicht möglich ist, darf er innerhalb der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen. Auch wenn der Termin zu einer bestimmten Zeit stattfinden muss, zum Beispiel am Morgen bei einer Blutabnahme, darf der Angestellte den Termin in der Arbeitszeit wahrnehmen.

Private Päckchen ins Büro: Chef um Erlaubnis bitten

Bevor Mitarbeiter sich private Päckchen an den Arbeitsplatz schicken lassen, sollten sie ihren Chef um Erlaubnis bitten. Das empfiehlt das Bremer Arbeitnehmermagazin (Ausgabe 3/2016). Gibt es keine klare Regelung zu dem Thema, sei die Annahme privater Post zwar nicht verboten. Doch wenn sich jeder Beschäftigte private Sendungen zum Beispiel ins Büro schicken lässt, bedeutet das für Pförtner und Assistenz oft einen erheblicher Mehraufwand - und Arbeitszeit geht dadurch verloren.

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