Abschied aus dem alten Job : Muss mein Arbeitgeber immer ein gutes Zeugnis ausstellen?
Saarbrücken Arbeitszeugnisse sind im Bewerbungsprozess häufig weiterhin wichtig. Das Zeugnis soll das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Wie gut muss es also ausfallen?
Ein Arbeitszeugnis sollte Berufstätige nicht daran hindern, in ihrer Karriere voranzukommen. Das haben Gesetzgeber und Gerichte so festgelegt. Heißt das, ausscheidende Beschäftigte müssen mindestens ein gutes Zeugnis bekommen?
Nein. „Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein gutes Zeugnis auszustellen“, stellt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes klar. Das Zeugnis müsse aber wohlwollend und wahrheitsgemäß sein und dürfe das berufliche Fortkommen eines oder einer Beschäftigten nicht unnötig erschweren.
Kein Anspruch auf Schluss- oder Dankesformel
Hier ergibt sich für Arbeitgeber oft ein Spannungsfeld. Was, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiter wirklich keine guten Leistungen erbracht hat? Aus diesem Grund habe sich eine Zeugnissprache entwickelt, „die Leistungen und Verhalten von Arbeitnehmern häufig verklausuliert beschreibt“, sagt Marx. Eine kurze Recherche im Internet oder Fachliteratur kann oft helfen, solche Formulierungen richtig zu übersetzen.