Arbeitsrecht : Muss ich am Bewerbungstraining vom Jobcenter teilnehmen?
Gütersloh Wer seinen Job verloren hat, erhält Unterstützung von der Agentur für Arbeit. Dafür müssen Arbeitssuchende zum Beispiel an Bewerbungstrainings teilnehmen. Oder führt da ein Weg dran vorbei?
Wer Leistungen der Agentur für Arbeit bezieht, wird unter Umständen dazu aufgefordert, an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen - einem Bewerbungstraining etwa. Aber muss man da auch mitmachen, wenn man sich mit Bewerbungen schon auskennt?
„In der Regel kann man sich dem nicht widersetzen“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.
Ein solches Bewerbungstraining läuft Schipp zufolge über eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit. Dabei unterzeichnen arbeitssuchende Personen, dass sie am Training teilnehmen werden. Wer nicht unterschreibt, kann durch Verwaltungsakt gezwungen werden mitzumachen.