Hilfe für Betroffene : #MeToo: Wie man bei sexueller Belästigung im Job reagiert
Berlin (dpa/tmn) - Sexuelle Belästigung ist in Deutschland trauriger Alltag - auch am Arbeitsplatz. Das zeigen Studien oder Social-Media-Aktionen wie #Aufschrei oder #MeToo. Im Job gibt es Anlaufstellen und Regelungen, die Betroffene schützen sollen.
Fragen und Antworten dazu im Überblick:
Was sagt das Gesetz dazu?
Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes greifen hier je nach Fall verschiedene Paragrafen, von Beleidigung und übler Nachrede über Belästigung bis hin zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Arbeitnehmer sind darüber hinaus vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem jeweiligen Landesgleichstellungsgesetz geschützt. Das AGG verbietet sexuelle Belästigungen als Form geschlechterbezogener Diskriminierung. Und zwar unabhängig von Geschlecht, Position und sexueller Orientierung.
Wo fängt sexuelle Belästigung an?
Es gibt glasklare Fälle: unerwünschte Berührungen etwa, aufgedrängte Küsse, Exhibitionismus bis hin zur Nötigung. Sexuelle oder sexualisierte Belästigung beginnt aber schon früher, heißt es in einer Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zum Thema - bei Blicken, Gesten und Worten. Dazu zählen Starren in den Ausschnitt oder das Hinterherpfeifen genau wie sexistische Witze, Kosenamen im Stil von „Süße“ oder zweideutige E-Mails.