Lärm am Bau macht Handwerker schleichend taub

Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Schwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit im Baugewerbe. Das Tückische daran ist, dass die Schwerhörigkeit sich schleichend entwickelt. Hörschutz sollte deshalb grundsätzlich Pflicht sein und nicht erst, wenn es zu spät ist.

„Was hast du gesagt?“ - Handwerker kennen Schwerhörigkeit nur zu gut. Sie gilt als Berufskrankheit. Oft wird sie anfangs von den Betroffenen überhaupt nicht bemerkt, wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mitteilt.

Für das Ohr sind durchschnittliche Lärmpegel über 85 Dezibel nicht ohne Schaden auf Dauer auszuhalten. Eine Kreissäge, ein Schlagbohrer oder Flex verursachen Lärmpegel um 100 Dezibel. Bauarbeiter sollten daher unbedingt darauf achten, Hörschutz zu tragen.

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