Auf Kleiderordnung achten Kurze Hose und Flip-Flops gehören nicht in jedes Büro

Berlin (dpa/tmn) - Auch bei der schlimmsten Sommerhitze dürfen sich Berufstätige nicht frei nach Schnauze kleiden. Eine festgelegte Kleiderordnung gilt erst einmal auch bei mehr als 30 Grad, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Auf Kleiderordnung achten: Kurze Hose und Flip-Flops gehören nicht in jedes Büro
Foto: dpa

Wird es sehr heiß, kann beziehungsweise sollte der Chef diese natürlich lockern. Mitarbeiter dürfen den Dresscode aber nicht eigenmächtig aufheben.

Und auch wenn es keine feste Kleiderordnung gilt, darf nicht jeder anziehen, was er will. Die üblichen Konventionen rund um die Kleidung gelten dann trotzdem, so die Experten: Wer Kundenkontakt hat oder in einem konservativen Unternehmen arbeitet, sollte sich auch bei Hitze eher dezent kleiden. Ist legere Kleidung dagegen auch im Rest des Jahres okay, spricht im Sommer nichts gegen eine kurze Hose.

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