Arbeitsrecht Krank in den Ferien: Urlaubstage müssen nicht verfallen

Berlin (dpa/tmn) - Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstage nicht. Wer die Erkrankung nachweisen kann, darf diese Tage nachholen.

Arbeitsrecht: Krank in den Ferien: Urlaubstage müssen nicht verfallen
Foto: dpa

Wer im Urlaub krank wird, sollte sich in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung geben lassen, in der auch Symptome beschrieben werden. Auch in exotischen Reiseländern sollten sie darauf bestehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

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