Kondolieren beim Tod eines Mitarbeiters nicht nur Chefsache

Schwäbisch Gmünd (dpa/tmn) - Der Umgang mit dem Tod eines Menschen ist schwierig. Schon Freunde wissen oft nicht, wie sich gegenüber der trauernden Familie richtig verhalten sollen. Auch für den Arbeitgeber des Verstorbenen gehört es sich zu kondolieren.

Kondolieren beim Tod eines Mitarbeiters nicht nur Chefsache
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Aber wie?

Stirbt ein Mitarbeiter, sollte auch der Arbeitgeber kondolieren. Doch der richtige Umgang mit den Trauernden ist für den Chef und die Angestellten häufig schwierig, sagt Susanne Helbach-Grosser vom Netzwerk Etikette Trainer International. Wichtige Hinweise im Überblick:

Anruf:Nach dem Tod des Mitarbeiters gebietet der Anstand einen Anruf bei den trauernden Angehörigen. Doch es muss nicht automatisch der Chef zum Hörer greifen. Helbach-Grosser rät: „Am besten meldet sich ein Kollege, der ein vertrautes Verhältnis zu dem Verstorbenen hatte.“ Wer sein Beileid persönlich aussprechen möchte, sollte sich vorher anmelden.

Schreiben: Das Trauerschreiben ist die Aufgabe des direkten Vorgesetzten und des Personalchefs. Statt einer Karte empfiehlt Helbach-Grosser ein Schreiben auf schlichtem, aber hochwertigem weißen Papier. Auf keinem Fall darf das Unternehmen das normale Firmenpapier verwenden. Am besten schreibt der Verfasser mit schwarzem Füllhalter. „Wer eine besonders schlecht lesbare Schrift hat, kann auch nur die persönliche Anrede mit der Hand schreiben“, sagt die Expertin. Leere Floskeln sind dabei tabu. Stattdessen werden besser gemeinsame persönliche Erlebnisse erwähnt.

Anzeige:Hatte der Verstorbene eine hohe Position im Unternehmen, sollte die Anzeige auch in einer überregionalen Zeitung geschaltet werden. Ansonsten reicht die Lokalzeitung. Neben den persönlichen Eigenschaften muss in der Anzeige stehen, wie lange der Mitarbeiter im Unternehmen gearbeitet hat. „Wichtig ist, dass eine gewisse Wertschätzung zum Ausdruck kommt“, betont Helbach-Grosser.

Beerdigung:Der unmittelbare Vorgesetzte sollte auf jeden Fall zum Begräbnis gehen. Aber auch Kollegen, die dem Mitarbeiter nahestanden, können hingehen, wenn sie das möchten. Außerdem ist ein Kranz Pflicht. „Den sollte der Chef aber nicht persönlich zum Friedhof tragen“, sagt Helbach-Grosser. Stilvoller sei es, eine Firma zu beauftragen, die sich darum kümmert. Aufdrängen dürfen Chef und Kollegen sich aber nicht. Wollen die Angehörigen lieber unter sich im privaten Kreis bleiben, muss das akzeptiert werden. Das gilt auch für Wünsche der Hinterbliebenen zur Kleiderordnung.

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