Königliche Hochzeit im Büro anschauen: Chef fragen

Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sprechen es besser mit dem Chef ab, wenn sie die königliche Hochzeit in England nebenbei im Fernsehen oder Internet verfolgen wollen. Denn wer die Arbeit einfach liegenlässt, kann sich schnell Ärger einhandeln.

„Einen Anspruch, das royale Ereignis im Fernsehen zu verfolgen, hat der Arbeitnehmer nicht“, sagte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. „Das geht nur mit der Erlaubnis des Arbeitgebers.“ Beschäftigte müssten sie mit einer Abmahnung rechnen, wenn sie während der Arbeit unerlaubt die Trauung von Prinz William und Kate Middleton ansehen.

Etwas bessere Chancen haben Arbeitnehmer, die Hochzeit im Radio zu verfolgen: Toleriert der Arbeitgeber normalerweise, dass am Arbeitsplatz das Radio läuft, dürften Mitarbeiter auch am Tag der Hochzeit eine Übertragung von dem Event nebenbei hören, sagte Bauer. Entscheidend sei, dass der Arbeitnehmer trotzdem seine Arbeit erledige, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dies sei beim Fernsehen anders: Davon werde der Arbeitnehmer „total abgelenkt“. Ausnahmsweise dürften allerdings Arbeitnehmer das Geschehen live im TV verfolgen, denen das Fernsehen auch sonst gestattet ist.

Dürfen Arbeitnehmer die Hochzeit im Job nicht verfolgen, bleibt ihnen nur, nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber einen Tag Urlaub zu nehmen. Einen Anspruch auf Urlaub gebe es aber nicht, erklärte Bauer.

Ein Trost dürfte da für manche sein, dass die Hochzeitsmesse um 12.00 Uhr deutscher Zeit beginnen soll. Dann ist für viele schließlich Zeit für eine Mittagspause. Und während der Mittagpause könne der Arbeitnehmer tun und lassen, was er wolle - also auch etwa per Livestream am PC die königliche Hochzeit verfolgen, erklärte Bauer.

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