Klima im Job Kein Recht auf einen freundlichen Chef

Hamburg · Idealerweise ist ein Chef verständnisvoll und zugewandt. In der Realität hakt es allerdings immer wieder an der Sozialkompetenz. Wann darf ein Mitarbeiter sich wehren?

Meinungsverschiedenheiten gibt es immer mal. Unter die Gürtellinie darf es aber auch im beruflichen Kontext nicht gehen.

Meinungsverschiedenheiten gibt es immer mal. Unter die Gürtellinie darf es aber auch im beruflichen Kontext nicht gehen.

Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Beleidigen und Anschreien verboten: Ein Chef ist getreu dem Schutz der Persönlichkeitsrechte verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern einen beruflich-professionellen Umgang zu pflegen. Darauf weist Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. Ein Recht auf einen netten oder besonders freundlichen Chef gebe es aber nicht. Smalltalk, persönliches Interesse? Eher ein Kann, kein Muss.

Wenn es aber etwa zu Diskriminierungen kommt - etwa aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft -, ist eine Grenze deutlich überschritten. In einem solchen Fall kann ein Mitarbeiter auch Ansprüche auf Entschädigung geltend machen und den Arbeitgeber gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Einschreiten beziehungsweise der Unterlassung des Verhaltens verpflichten.

Was tun, wenn der Chef sich daneben benimmt?

Ist der Vorgesetzte im Umgang nicht tragbar, empfiehlt Fuhlrott, wenn möglich zunächst das offene Gespräch mit ihm selbst zu suchen. „Als weitere Eskalation bietet sich sodann die Einschaltung des nächsthöheren Vorgesetzten oder der Personalabteilung an“, so der Arbeitsrechtler. Eine gute Anlaufstelle sei außerdem der Betriebsrat.

© dpa-infocom, dpa:230601-99-902528/2

(dpa)
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