Info zur Betriebsratswahl auch in Hindi oder Thai

Frankfurt/Main (dpa) - Zur Betriebsratswahl haben ausländische Arbeitnehmer Anspruch auf Information in ihrer Muttersprache - auch auf Koreanisch, Hindi oder Thai. Das geht aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Unterbleibt das, ist die Wahl ungültig.

Die Betriebsratswahl bei der rund 2200 Mitarbeitern zählenden Lufthansa Service Gesellschaft (LSG - Sky-Chefs) wurde von den Richtern gekippt (Aktenzeichen: 7 BV 239/10). Rund 40 Prozent aller LSG-Mitarbeiter sind ausländischer Herkunft, etliche davon stammen aus Asien. Gleichwohl lieferte der Wahlvorstand vor der Abstimmung im vergangenen Jahr nur Kurzinformationen in den sieben Hauptsprachen, darunter in Englisch, Französisch und Türkisch.

Laut Gerichtsbeschluss reichte diese Kurz-Info allerdings nicht. Die asiatischen Mitarbeiter hätten in ihrer Heimatsprache, etwa auf Koreanisch, Hindi oder Thai, über die komplizierten Modalitäten der Wahl aufgeklärt werden müssen.

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