Allgemeine Gesundheitsvorsorge : Grippeimpfung im Betrieb: Kein Schmerzensgeld vom Chef
Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer können nicht auf Schmerzensgeld vom Arbeitgeber hoffen, wenn sie gesundheitliche Folgeschäden durch eine Grippeschutzimpfung von Betriebsärzten erleiden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg.
Die Klägerin - eine ehemalige Verwaltungsangestellte im Universitäts-Herzzentrum Freiburg - scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150 000 Euro verlangt.
Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg hatten ihre Klage bereits abgewiesen. Im konkreten Fall wurde die Betriebsärztin für die freiwillige Impfaktion, zu der die Mitarbeiter des Herzzentrums aufgerufen wurden, freiberuflich beschäftigt. Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht auf Arzthaftung pochte, sondern das Herzzentrum als ihren Arbeitgeber verklagte.
„Die große Frage ist, hat die Beklagte Pflichten verletzt?“, sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Sie und die anderen Richter des 8. Senats verneinten das. Zwischen der Klägerin und dem Herzzentrum sei kein Behandlungsvertrag zustande gekommen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Arbeitgeber musste sie deshalb nicht, wie vom Anwalt der Klägerin behauptet, über mögliche Risiken aufklären. Das Bundesarbeitsgericht entschied erstmals über Haftungsfragen bei Impfungen in Unternehmen.