Fahrtkosten für das Bewerbungsgespräch erstatten lassen

Köln (dpa/tmn) - Wer bezahlt die Anfahrt oder den Flug zum Bewerbungsgespräch? Wenn es keine konkrete Absprache gibt, gilt die Regel: Das Unternehmen zahlt. Allerdings muss der Bewerber eine günstige Reisemöglichkeit wählen.

Ein Arbeitnehmer hatte sich bei einem Unternehmen beworben, das von seinem Wohnort weit entfernt lag. Als er eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekam, musste er sich für die Anreise eine Fahrkarte bei der Deutschen Bahn kaufen. Auf dem Geld für die Fahrkarte bleibe der Arbeitnehmer jedoch nicht sitzen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Vielmehr habe der Bewerber nach Paragraf 670 BGB generell ein Recht darauf, sich die Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen. Und zwar unabhängig davon, ob der Kandidat am Ende genommen wird oder nicht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Übernahme der Kosten in der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Die Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch werden zudem nur in einem angemessenen Umfang erstattet. „Bei Bahnreisen werden etwa nur Tickets zweiter Klasse bezahlt“, sagt Oberthür. Bei Anreisen mit dem Auto bekommt der Arbeitnehmer Kilometergeld. „Man sollte als Bewerber immer die günstigste Variante für die Anreise wählen“, rät Oberthür. Dann sei man auf der sicheren Seite, dass man die Fahrtkosten auch erstattet bekommt.

Arbeitnehmer können sich die Kosten für das Bewerbungsgespräch grundsätzlich auch dann erstatten lassen, wenn sie im Vorfeld mit dem Arbeitgeber nichts vereinbart haben. „Der Grundsatz ist: Sagt der Arbeitgeber zu dem Thema nichts, werden die Kosten für die Anreise zum Bewerbungsgespräch erstattet“, sagt Oberthür. Das gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber den Bewerber gar nicht eingeladen hatte und der unangemeldet aufgetaucht ist.

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