Fachwechsel, Altersgrenze und Co.: Wissenswertes zum Bafög

Berlin (dpa/tmn) - Kaum zu glauben, aber wahr: Bafög kann man auch noch mit Mitte 30 bekommen. Welche weiteren Besonderheiten es bei Fachwechseln, Nebenverdienst und Auslandsstudium gibt, erfahren Studenten hier.

Fachwechsel, Altersgrenze und Co.: Wissenswertes zum Bafög
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Anspruch trotz Überschreitens der Altersgrenze

Studenten haben unter Umständen auch dann Anspruch auf Bafög, wenn sie die Altersgrenze überschritten haben. Das ist laut Deutschem Studentenwerk zum Beispiel für Studenten ohne Hochschulzugangsberechtigung interessant. Sie sind häufig etwas älter - zum Studium berechtigt sie ihre berufliche Qualifizierung. Wichtig ist in dem Fall, möglichst früh einen Antrag beim Bafög-Amt zu stellen, ob in ihrem Fall eine Ausnahme von der Altersregelung möglich ist. Grundsätzlich erhalten Studenten dann kein Bafög, wenn sie bei Beginn des Studiums bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben. Bei Masterstudiengängen ist es das 35. Lebensjahr.

Auslands-Bafög zur Finanzierung des Auslandsstudiums

Wer eine Zeit lang im Ausland studieren möchte, sollte sich erkundigen, ob er Auslands-Bafög bekommt. Studenten haben unter Umständen sogar dann einen Anspruch darauf, wenn sie kein Inlands-Bafög bekommen. Darauf weist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hin. Wer die staatliche Förderung beantragen will, muss sich jedoch rechtzeitig kümmern. Studierende sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts den Antrag stellen.

Fachwechsel kann Auswirkungen auf Bafög-Anspruch haben

Ein Fachwechsel kann Auswirkungen auf die Bafög-Förderung haben. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin. Bis zum Beginn des dritten Fachsemesters ist ein Wechsel in der Regel ohne Nachteile problemlos möglich. Studenten müssen nur darlegen, dass sie einen wichtigen Grund dafür haben. In der Regel genügt zum Beispiel schon die Aussage, dass ein Fach nicht den eigenen Neigungen entspricht. Wer nach dem Beginn des vierten Fachsemesters wechselt, muss dagegen häufig hinnehmen, dass sein Bafög-Anspruch beeinträchtigt ist. Dann werden die im ersten Studiengang absolvierten Semester auf die Bafög-Bezugsphase angerechnet. Studenten bekommen dann unter Umständen nicht mehr Bafög für die ganze Regelstudienzeit des zweiten Studiengangs. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Eine Beratung vor dem Fachwechsel beim Bafög-Amt ist empfehlenswert.

Bei zu viel Verdienst im Job droht Kürzung

Bafög-Empfänger sollten beim Jobben genau rechnen: Wer zu viel verdient, muss unter Umständen eine Kürzung der staatlichen Förderung hinnehmen. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk in einer neuen Broschüre hin. Pro Jahr dürfen Studierende nicht mehr als 4888,20 Euro brutto verdienen, wenn sie eine Kürzung verhindern wollen. Umgerechnet auf zwölf Monate sind das Einnahmen von 407,34 Euro pro Monat. Wer also einen Minijob annimmt, in dem er 450 Euro brutto pro Monat verdient, muss in der Regel bereits mit einer Kürzung rechnen. Wer unsicher ist, kann sich von den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke helfen lassen.

Bei Wartezeit nach Abschlagszahlungen fragen

Bei der Bearbeitung der Bafög-Anträge kann es zu Wartezeiten kommen. Erstsemester, die dringend finanzielle Unterstützung brauchen, sollten nach Abschlagszahlungen fragen. Darauf weist Georg Schlanzke hin, der beim Deutschen Studentenwerk für das Thema Wohnen zuständig ist. Studenten können bei dringendem Bedarf bereits Geld bekommen, bevor das Amt über ihren Antrag entschieden hat. Es wird später mit den regulären Zahlungen verrechnet. Voraussetzung ist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sie Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben. Die Details erfragen Studierende am besten beim Bafög-Amt vor Ort.

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