Frage aus dem Arbeitsrecht : English, please: Können Chefs die Arbeitssprache ändern?
Köln Englisch: fließend. Spanisch: Grundkenntnisse. Fremdsprachen sind in vielen Jobs gefragt. Doch sollen Berichte und Co. in einer verfasst werden, dürfte das manche ins Schwitzen bringen. Was dann gilt.
Ob es um E-Mails an Kunden geht oder um Meetings - ist man in einem internationalen Arbeitsumfeld unterwegs, ist Deutsch womöglich nicht immer die Sprache der Wahl. Doch kann der Arbeitgeber festlegen, dass die Arbeitssprache geändert wird, Aufgaben im Job also nicht länger auf Deutsch, sondern beispielsweise auf Englisch erledigt werden müssen?
Das hängt zunächst einmal davon ab, was in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten steht. Ist hier Deutsch als Arbeitssprache festgelegt, kann der Arbeitgeber nicht einfach festlegen, dass E-Mails, Angebote oder Berichte künftig nur noch auf Englisch oder auf Französisch geschrieben werden.
Ist das nicht der Fall, sieht die Sache anders aus: „Wenn - wie bislang allgemein üblich - im Arbeitsvertrag keine Regelung enthalten ist, kann die Arbeitssprache im Wege des Direktionsrechts grundsätzlich angewiesen werden“, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.