Homeoffice : Dienstlaptop beschädigt: Wer haftet jetzt?
Schleswig/Lübeck Schnell ist es passiert: Man hat den Laptop fallen lassen oder das Handy verloren. Das ist immer ärgerlich. Doch wer haftet, wenn es nicht die eigenen Geräte sind, sondern die vom Arbeitgeber?
Laptop, Handy und Co.: Wer auch im Homeoffice arbeitet, nimmt das dazugehörige Equipment oft mit nach Hause. Doch wer haftet, wenn man dort Kaffee über die Tastatur kippt oder das Diensthandy fallen lässt?
In welchem Maße Arbeitnehmer haften, hängt laut der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zunächst einmal davon ab, ob die Schäden im Rahmen der betrieblichen oder der privaten Nutzung eingetreten sind. Konkret heißt das: Wird ein Gerät während der betrieblichen Nutzung beschädigt, haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit sogar überhaupt nicht. Erst wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften sie in der Regel voll.
Schusselige Kaffeetrinker müssen sich hüten
Kippt jemand Kaffee über die Tastatur liegt zwar regelmäßig Fahrlässigkeit vor, so Sönke Runge, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Lübeck. Da ein solcher Vorfall aber im Grundsatz jedem passieren kann, „wird im Regelfall keine grobe, sondern leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorliegen.“ Anders sehe das aus, wenn der Mitarbeiter ständig seinen Kaffee umkippt - und ihn der Arbeitgeber deshalb gewarnt hat, keinen Kaffee mehr während der Nutzung des Notebooks zu trinken.