Fragen aus dem Arbeitsrecht : Darf der Chef bestimmen, was ich bei Facebook und Co. poste?
Berlin (dpa/tmn) - „Wir haben einen neuen Facebook-Post, bitte alle auf „Gefällt mir“ klicken!“ Darf der Chef solche Vorgaben machen? Oder entscheide ich selbst, was ich in sozialen Netzwerken poste - und ob ich überhaupt dort Mitglied bin?
Berlin (dpa/tmn) - „Wir haben einen neuen Facebook-Post, bitte alle auf „Gefällt mir“ klicken!“ Darf der Chef solche Vorgaben machen? Oder entscheide ich selbst, was ich in sozialen Netzwerken poste - und ob ich überhaupt dort Mitglied bin?
In der Regel darf der Chef solche Vorgaben nicht machen, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Denkbar sei zwar, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen Kodex für das Verhalten in sozialen Netzwerken vorgibt - vor allem bei Social-Media-Managern oder Marketing-Experten, bei denen die Netzwerke zum Job gehören.
Selbst dann wäre es aber vermutlich schwer, daraus ein Weisungsrecht des Arbeitgebers für einzelne Likes und Herzchen abzuleiten. Und schon gar nicht für Lobhudeleien bei Facebook, Xing oder Twitter. Was sich der Chef allerdings verbitten kann, ist Gemecker. „Generell gilt, dass Arbeitnehmer die Interessen ihres Arbeitgebers bei ihren Aktivitäten in den sozialen Netzwerken wahren müssen“, sagt Meyer. Schimpfen über Firma und Chef ist also tabu, unwahre Tatsachenbehauptungen sind es sowieso.