Bundesrichter kippen Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat die Mützenpflicht für männliche Piloten der Lufthansa gekippt. Ein Flugzeugführer, der sich von der Vorschrift nur für Männer diskriminiert fühlt, bekam von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt Recht.

Bundesrichter kippen Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten
Foto: dpa

Der Mann hatte geklagt, weil die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, müssten aber nicht. Für Piloten gehöre sie dagegen auf Flughäfen zur vollständigen Uniform.

Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten für diese Regelung - Tradition und Damenfrisuren - keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen beim Tragen der Schirmmütze mit dem Lufthansa-Emblem. Sie verwiesen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Betriebsverfassungsrecht. Die Lufthansa hat nach Unternehmensangaben rund 5400 Piloten. Der Frauenanteil liege bei derzeit etwa sechs Prozent.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte dagegen der Lufthansa recht gegeben. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Pilot, der in München stationiert ist, machte Diskriminierung wegen seines Geschlechts geltend. Er arbeitet seit 2006 als Flugzeugführer für die Kranichlinie. Der Mann war wegen fehlender Pilotenmütze im Dezember 2009 von einem New-York-Flug abgezogen worden.

Die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt sagte, „für eine personenbezogene Ungleichbehandlung muss es fundierte Sachgründe geben“. Der Anwalt der Lufthansa verwies auf die Tradition bei Pilotenuniformen, zu der in der Außendarstellung die Kopfbedeckung gehöre, sowie auf die Besonderheiten von Damenfrisuren. Nicht nur Frauen mit Langhaarfrisur, sondern auch Männer mit Gel im Haar könnte das Aufsetzen der Cockpit-Mütze Probleme bereiten, erwiderte die Gerichtspräsidentin und Vorsitzende des Ersten Senats.

Zudem fragte Schmidt nach einer möglicherweise subtilen Benachteiligung der Pilotinnen. Wenn drei Flugzeugführer, darunter zwei Männer mit Mütze, auf einem Flughafen zusammenständen, „wen halte ich für den Piloten?“. Der Anwalt des Klägers machte deutlich, das nicht jede Ungleichbehandlung der Geschlechter eine Benachteiligung sein. „Bei der Pilotenmütze geht es aber um ein Kleidungsstück, das Männer und Frauen gleichermaßen tragen können.“

Hintergrund für den Rechtsstreit ist eine Betriebsvereinbarung „Dienstbekleidung“ von 2004, die die Kleiderordnung bei der Fluggesellschaft regelt. Ein Versuch des Unternehmens, eine einheitliche Mützen-Regelung für Männer und Frauen zu treffen, sei bisher von der Personalvertretung nicht unterstützt worden, sagte ein Sprecher der Lufthansa AG in Frankfurt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort