Beamte: Kein Ausgleich für nicht genommenen Urlaub

Berlin (dpa/tmn) - Ein Beamter hat keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit.

Der Kläger war vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen erkrankt. Er verlangte knapp 10 000 Euro Entschädigung für 62 Urlaubstage, die er in dem betreffenden Zeitraum nicht nehmen konnte. Das Oberverwaltungsgericht lehnte das ab: Das Beamtenrecht sehe keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vor (Aktenzeichen: 2 A 11321/o9.OVG). Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nicht aus europarechtlichen Regelungen.

Zwar sei danach Urlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte, finanziell abzugelten. Ein Beamter habe aber, anders als ein Arbeitnehmer, während der gesamten Zeit seiner Erkrankung Anspruch auf Fortzahlung der vollen Bezüge. Kann er wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen, ist das daher mit keinem finanziellen Nachteil verbunden.

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