Bagatelldelikte: Kündigung nicht immer rechtens

Kiel/Berlin (dpa/tmn) - Bagatelldelikte rechtfertigen nicht immer gleich eine fristlose Kündigung. Das gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein langjähriger und bislang unbescholtener Mitarbeiter in der Pflege übriges Essen der Patienten verzehrt.

Eine sofortige Entlassung ohne vorherige Abmahnung ist dann unverhältnismäßig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel (Aktenzeichen: 3 Sa 233/10), auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist.

Ein 56-jähriger Krankenpflegehelfer wurde beschuldigt, eine Ecke Pizza und einen Rest Gulasch von den Mahlzeiten der Patienten verzehrt zu haben. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin ohne vorherige Abmahnung fristlos.

Das hielten die Richter für unzulässig. Bei den Vorwürfen handele es sich allenfalls um ein geringfügiges Eigentumsdelikt. In einem solchen Fall sei eine Abmahnung geboten. Sie sei nur dann entbehrlich, wenn es um äußerst schwere Pflichtverletzungen geht oder eine Verhaltensänderung ohnehin nicht zu erwarten ist. Der Arbeitgeber müsse außerdem die langjährige Betriebszugehörigkeit des Pflegehelfers berücksichtigen. Die sofortige Entlassung sei daher eine unverhältnismäßige Reaktion.

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