BAG-Urteil: Zeitarbeitern stehen Milliarden zu

Erfurt (dpa) - Der Zeitarbeitsbranche drohen Nachzahlungen in Milliardenhöhe: Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaftsorganisation CGZP sind bereits seit 2003 ungültig. Viele Leiharbeiter haben damit rückwirkend Anspruch auf gleiche Entlohnung wie Stammbelegschaft.

Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Dies gelte nach der seit Montag (28. Februar) vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung rückwirkend für Tarifverträge ab 2003, sagte Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann. Wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen. Sie müssten ihre Ansprüche jedoch einklagen. Nach Schätzungen hat die christliche Spitzenorganisation Tarifverträge für mehr als 200 000 Zeitarbeiter abgeschlossen.

Die obersten Arbeitsrichter hatten der Tarifgemeinschaften Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) im Dezember 2010 die Tariffähigkeit abgesprochen. Der Zeitarbeitsbranche drohen dadurch Nachforderungen nicht nur bei Löhnen, sondern auch Sozialbeiträgen, die sich auf Milliardenbeträge summieren könnten. Der im Dezember 2002 gegründeten CGZP war der Abschluss von Dumpingverträgen unter anderem vom Berliner Senat vorgeworfen worden. Ohne gültigen Tarifvertrag haben Zeitarbeiter Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten - es gilt dann das „Equal-Pay-Prinzip“.

Nachzahlungen werden laut Schmitz-Scholemann nicht automatisch geltend gemacht. Arbeitnehmer müssten ihre Forderungen einklagen. Auch Sozialkassen hätten wahrscheinlich Anspruch auf eine Beitragsnachzahlung. Sie könnten für vier zurückliegende Jahre höhere Versicherungsbeiträge einfordern. Dies allein mache mehrere Milliarden Euro aus. Für ehemalige Zeitarbeiter könnten sich daraus theoretisch auch höhere Rentenansprüche ergeben, hatte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mitgeteilt.

„Die BAG-Entscheidung war ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer zu verbessern“, erklärte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Jetzt müsse die Bundesregierung für eine gesetzliche Regelung sorgen, die Zeitarbeitern gleiche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom ersten Tag an verspricht. So könne dem Missbrauch der Leiharbeit ein Riegel vorgeschoben werden, erklärte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Gerd Herzberg.

Nach Meinung der Gewerkschaft sind nach dem Urteil auch die im vergangenen Jahr von der CGZP erneut abgeschlossenen mehrgliedrigen Tarifverträge unwirksam. Diese waren zusätzlich zur CGZP noch von anderen Mitgliedsorganisationen des Christlichen Gewerkschaftsbunds unterzeichnet worden.

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