Azubis sollten Auslandsaufenthalt vertraglich regeln

Düsseldorf (dpa/tmn) - Auszubildende sollten geplante Auslandsaufenthalte zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb vertraglich regeln. Das empfiehlt der Arbeitsrechtsexperte Volker Stück.

Unter anderem könnten beide Parteien festlegen, ob der Azubi während seiner Auslandsstation eine Vergütungsfortzahlung erhält oder ob es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, erläutert der Rechtsanwalt in der Zeitschrift „Personal“ (Ausgabe 3/2011). Der Ausbildende sollte außerdem klarstellen, ob, wie lange und in welchem Umfang er sonstige Kosten des Aufenthalts wie für Verpflegung und Unterbringung trägt.

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