Arbeitsrichter entscheiden über Mindestgröße von Piloten

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht verhandelt an diesem Donnerstag, ob Frauen durch festgelegte Mindestgrößen in bestimmten Berufen diskriminiert werden.

Arbeitsrichter entscheiden über Mindestgröße von Piloten
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Im konkreten Fall geht es um eine junge Frau, die sich bei der Lufthansa um eine Pilotenausbildung beworben hatte. Sie hatte mehrere Tests bestanden, erhielt aber letztlich eine Absage, weil sie dreieinhalb Zentimeter zu klein war. Bei Europas größter Fluggesellschaft müssen Piloten mindestens 1,65 Meter groß sein.

Solche Vorgaben gibt es auch in anderen Berufsfeldern wie der Polizei oder der Marine. Die Klägerin sieht sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert und will per Gericht eine Entschädigung sowie Schadenersatz erstreiten - zusammen mindestens 135 000 Euro.

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