Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht

Aachen (dpa/tmn) - Wer einen Herzschrittmacher trägt, kann am Arbeitsplatz großen Risiken ausgesetzt sein - etwa durch elektromagnetische Felder. Für Betroffene muss daher oft das Arbeitsumfeld angepasst werden.

Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht
Foto: dpa

Wird einem Arbeitnehmer ein Herzschrittmacher eingesetzt, hat dieser seinen Arbeitgeber zu informieren. Der ist dann in der Pflicht, notwendige Maßnahmen zur Sicherheit zu ergreifen, erklärt Dominik Stunder von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Besondere Vorsicht gilt bei Betrieben, in denen es elektromagnetische Felder gibt. Hier müsse ein Sachkundiger prüfen, ob und wie stark der betroffene Mitarbeiter am Arbeitsplatz einem solchen Feld ausgesetzt ist.

Der kann die gemessenen mit den zulässigen Werten des Schrittmachers vergleichen, erläutert Stunder. Das ist wichtig: Ist dieser für die Feldstärke nicht ausgelegt, kann es zu Fehlinterpretationen kommen. „Er kann Signale des Feldes etwa als Signale des Herzens verarbeiten.“ Das Gerät unterstützt dann unter Umständen nicht mehr, wenn es das Herz nötig hat. „Das kann tödlich enden.“

Wenn das Implantat für die gemessene Feldstärke nicht ausgelegt ist, müssen Arbeitgeber- und -nehmer handeln. So kann etwa der Arbeitplatz verlegt werden, um einen größeren Abstand zu dem Feld herzustellen. Eine Anpassung der Schrittmacher-Empfindlichkeit beim Kardiologen kann eine weitere Möglichkeit sein. „In jedem Fall sollten Bereiche im Betrieb mit zu großer Feldstärke durch Schilder markiert werden.“

Große elektromagnetische Felder treten laut dem Experten überall dort auf, wo Industrieanlagen wie Schweißanlagen oder Transformatoren stehen. Westen zum Schutz vor der Strahlung gebe es nicht. „Auch von Warngeräten, die bei solchen Feldern piepen, rate ich ab.“ Sie würden oft zu einer Unter- oder Überbewertung des Risikos führen.

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