Persönliche Schutzmaßnahmen : Arbeit im Freien: Muss Arbeitgeber die Sonnencreme bezahlen?
Berlin Wer draußen arbeitet, ist einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt. Sonnenschutzmaßnahmen sind also wichtig. Aber muss sich darum der Arbeitgeber kümmern?
Ob auf dem Bau, im Schwimmbad oder als Landschaftsgärtner: Gerade im Frühjahr und Sommer sind Beschäftigte, die Berufen im Freien nachgehen, einem hohen UV-Index ausgesetzt. Vor den Auswirkungen der Sonne auf der Haut sollte man sich bestmöglich schützen. Aber wer muss sich eigentlich um UV-Schutzkleidung und Sonnencreme kümmern?
„Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ableiten lasse sich das aus Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - wonach der Arbeitgeber am Arbeitsplatz Gefahrenschutz installieren muss, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank werden. „Die Kosten trägt der Arbeitgeber“, so Meyer.
Im Freien Anspruch auf Sonnenschutz
Grundsätzlich gilt dieses Prinzip auch für den Sonnenschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten darauf Anspruch, sagt der Fachanwalt - vorausgesetzt, sie arbeiten im Freien.
Das Thema Sonnenschutz hat dann mehrere Ebenen. „Als Arbeitgeber muss man etwa zum Hautschutz aufklären und Möglichkeiten zur Vorsorge anbieten“, sagt Meyer. Dazu könne etwa ein Hautkrebs-Screening für die Beschäftigten als arbeitsmedizinische Untersuchung gehören, die über den Arbeitgeber abgerechnet wird.
Arbeitgeber muss Sonnenschutzmaßnahmen anbieten
Daneben gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Die Abkürzung steht für die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen: Erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich.