Arbeitsrecht : Am Arbeitsplatz private Dokumente drucken: Ist das erlaubt?
Gütersloh Auch wenn heute vieles digital abläuft: Manche Dokumente muss man immer noch ausdrucken. Können Beschäftigte die Geräte am Arbeitsplatz auch für private Unterlagen nutzen?
Wer keinen eigenen Drucker zu Hause hat, kann entweder in den Copyshop gehen. Oder vielleicht schnell am Arbeitsplatz das Bahn-Ticket, die Steuerformulare oder die Theatertickets ausdrucken. Aber ist das überhaupt erlaubt?
„Grundsätzlich spricht einiges dagegen, dass man das darf“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das Equipment am Arbeitsplatz sei für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und dürfe nicht einfach für private Zwecke genutzt werden. „Insbesondere wenn Beschäftigte dabei auch noch Utensilien wie Papier und Druckerpatronen verbrauchen.“
Privates Drucken muss laut Schipp dabei nicht einmal ausdrücklich verboten werden. Vielmehr gilt: Auf der sicheren Seite sind Beschäftigte nur, wenn der Arbeitgeber erlaubt hat, dass private Dokumente am Arbeitsplatz ausgedruckt werden.