Abmahnungen in der Ausbildung genau überprüfen

Berlin (dpa/tmn) - Auszubildende sollte eine Abmahnung nicht schulterzuckend ignorieren. Denn sie zeigt, dass der Ausbilder mit der Leistung nicht zufrieden ist. Im Zweifelsfall kann eine Gegendarstellung angebracht sein.

Wird der Lehrling mehrmals abgemahnt, kann der Betrieb die Verwarnungen als Grund für eine Kündigung nehmen. Die DGB-Jugend rät daher allen jungen Menschen in der Ausbildung, eine Abmahnung genau zu prüfen und im Zweifelsfall auch darauf zu reagieren. Ist sie unberechtigt, sollte der Azubi in jedem Fall eine Gegendarstellung schreiben. Außerdem kann er den Betriebsrat oder die Gewerkschaft informieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort