Basistarif – Tücken beim Wechsel

Bis zum 30. Juni müssen die Privaten eine Grundversorgung für rund 570 Euro monatlich anbieten.

Düsseldorf. Basistarif - ja oder nein? Die Gesundheitsreform 2009 hat auch in der privaten Krankenversicherung einschneidende Veränderungen mit sich gebracht. Neu sind Basistarif, Wechselrecht und Krankenversicherungspflicht. "Wir haben enorm viele Anfragen dazu", sagt Dörte Elß, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Kein Wunder, denn durch die Reformen ist "es weder übersichtlicher noch einfacher" geworden, die richtige Entscheidung zu treffen, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Darüber hinaus schwebt über aller Unsicherheit noch der Stichtag.

Bis zum 30. Juni können sowohl freiwillig gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte einmalig in den Basistarif der Privaten wechseln. Er soll die Grundversorgung, angelehnt an den Leistungskatalog der Kassen, garantieren. Doch tatsächlich ist der Termin nur für wenige relevant.

"Es gibt drei Gruppen, für die ein Wechsel sinnvoll sein kann", sagt Rudnik: "Bisher Nichtversicherte mit Vorerkrankungen, ältere privat Versicherte, die Geld sparen müssen und privat Versicherte in Volltarifen, die wegen Vorerkrankungen hohe Risikozuschläge bezahlen." Denn im Basistarif gilt der Annahmezwang: Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle - es gibt keine Risikozuschläge und keine Ausschlüsse.

Alle anderen ziehen keinen Vorteil aus dem neuen Tarif, der rund 570 Euro im Monat kostet. "Mit privatem Versicherungsschutz hat das nichts zu tun", sagt Rudnik. In der Arztpraxis erhält man Kassenversorgung. Und man muss den Arzt erinnern, nicht privat abzurechnen, damit man als Patient am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter darauf spekuliert, jetzt günstig über den Basistarif in die Private einzusteigen, um später in einen Volltarif zu wechseln, kann Schiffbruch erleiden: Beim Wechsel ist dann eine Gesundheitsprüfung nötig. Hat man Vorerkrankungen, wird es teuer. Als Faustregel gilt: "Frauen bis 40 Jahre, Männer bis 45 Jahre, die keine Familie haben und einen sicheren Job, können in der Privaten günstiger abschneiden. Alle anderen zahlen drauf", so Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale.

Auch beim neuen Wechselrecht spielt der 30. Juni eine zentrale Rolle. Bis dahin ist es möglich, bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens einen Teil der Alterungsrückstellung - die angesparten Finanzreserven für das Alter - aus einem bisherigen Volltarif mitzunehmen, allerdings nur 50 bis 60 Prozent davon. "Ohne große Not sollte man nicht wechseln", so Elß. Günstiger ist ein Wechsel innerhalb des Unternehmens, dann wird die gesamte Alterungsrückstellung übertragen. "Prüfen sollte man auch, ob es nicht einen günstigeren Volltarif innerhalb des Unternehmens gibt", sagt Elß.

Seit 1. Januar 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer sich privat absichern muss und nach dem 31. Januar keine Police besitzt, muss Prämienzuschläge entrichten: Einen Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat, in dem man nicht versichert war, für maximal fünf Monate. Das macht im Basistarif 2850 Euro. Danach wird nur noch ein Sechstel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat der fehlenden Police berechnet - 95 Euro pro Monat.

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