Abwrackprämie für Kühlschränke

Hartz-IV-Empfänger sollen ihre Altgeräte austauschen können. Sie erhalten dafür 150-Euro-Gutscheine.

Abwrackprämie für Kühlschränke
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Berlin. Das Programm läuft schon seit 2008. Seitdem haben 125 000 arme Haushalte den „Stromsparcheck“ machen lassen und kostenlos neue Lampen, schaltbare Steckerleisten oder Wasserspar-Duschköpfe erhalten. Die Bundesregierung legt nun nach. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am Mittwoch zusammen mit dem Caritas-Verband ein Kühlschrank-Tauschprogramm für Hartz IV-Empfänger gestartet. Die „Abwrackprämie“ in Form eines sachgebundenen Gutscheins beläuft sich auf 150 Euro. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

Nein. Für die nächsten zwei Jahre sind 16 000 Gutscheine gegenfinanziert, die 2,4 Millionen Euro stammen aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative. Insgesamt gibt es in Deutschland aber rund drei Millionen Hartz-IV-Haushalte. Hendricks selbst sprach daher von einer „überschaubaren Zahl“ an Gutscheinen. Der Austausch soll zunächst in 67 Kommunen beginnen, später dann in doppelt so vielen möglich sein. Wer bei der Aktion mitmachen will, kann den Zuschuss bei der Caritas oder den kommunalen Energieagenturen beantragen.

Einen Gutschein erhält derjenige, dessen alter Kühlschrank mindestens zehn Jahre alt ist. Das neue Gerät darf nicht kleiner oder größer sein und muss mehr als 200 Kilowattstunden pro Jahr einsparen. Außerdem muss die fachgerechte Entsorgung des Altgerätes nachgewiesen werden. Man werde dies streng kontrollieren, betont Rainer Schüle, stellvertretender Vorsitzender der Energie- und Klimaschutzagenturen.

Das neue Gerät muss ein „A+++“-Kühlschrank oder eine entsprechende Gefrier-Kombi sein. Laut Hendricks kosten die Geräte im günstigsten Fall 330 Euro. Das heißt, 180 Euro müssen Hartz IV-Empfänger mindestens dazuschießen. Das sei für viele ein „Kraftakt“, betonte Georg Cremer, Generalsekretär der Caritas. Hinzu kommt, dass es Geräte dieser Energieeffizienzklasse noch nicht gebraucht zu kaufen gibt. Die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn sagte unserer Zeitung, sie sei skeptisch, ob der Zuschuss funktioniere. Denn die geforderten Neugeräte würden zum Teil mehr als 600 Euro kosten.

Nein. Die 150 Euro werden nicht auf den Regelsatz angerechnet, da es sich um einen zweckgebundenen Transfer handele, so Cremer.

Wer sich für den Umstieg auf ein effizienteres Gerät entscheidet, kann seinen Stromverbrauch deutlich senken. Denn Kühlschränke sind immer an, sie verbrauchen mehr Strom als beispielsweise Backöfen oder Waschmaschinen. Caritas und Bundesregierung versprechen den Nutzern pro Jahr eine Ersparnis von bis zu 120 Euro.

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