ANZEIGE Baukindergeld Baukindergeld für Familien

Der Traum von den eigenen vier Wänden muss nicht am Geld scheitern. Familien mit kleinen Kindern und geringerem Budget können staatliche Zuschüsse erhalten – was sie zum Baukindergeld wissen müssen.

 Das Baukindergeld soll Familien den Umzug ins Eigenheim erleichtern. Eigenkapital brauchen sie trotzdem.

Das Baukindergeld soll Familien den Umzug ins Eigenheim erleichtern. Eigenkapital brauchen sie trotzdem.

Foto: Rainer Berg/Westend61/dpa-tmn/Rainer Berg

Eine Immobilie kaufen oder bauen – das verschlingt trotz der Niedrigzinsen viel Geld. Für junge Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen ist dies oft finanziell kaum zu stemmen. Kein Wunder, dass in Deutschland die Wohneigentumsquote im Vergleich zu anderen Ländern niedrig ist. Genau das will die Bundesregierung ändern – und gewährt jungen Familien, die Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben möchten, Baukindergeld. „Das ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss“, sagt Georg-Christopher Broich, Leiter der Rechtsabteilung im Verband Privater Bauherren (VPB).

Das Baukindergeld können Privatpersonen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online beantragen. „Die Zielgruppe dieser Förderung sind Familien mit minderjährigen Kindern“, erklärt Dörte Dörner, Baukindergeld-Expertin bei der KfW. Auch Alleinerziehende können Baukindergeld beantragen.

Für viele Familien und auch Alleinerziehende geeignet

„Die Förderung liegt bei 1200 Euro pro Jahr je minderjähriges Kind“, erklärt Susanne Kirk-Jenett von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt. Eine Familie mit einem Kind kann also insgesamt 12000 Euro erhalten, bei zwei Minderjährigen sind es 24000 Euro, bei drei Kindern 36000 Euro. Ob Interessierte Anspruch auf Baukindergeld haben, können sie vorab bei der KfW online prüfen, erklärt Kirk Jenett. Eine Voraussetzung dafür: Familien müssen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben. Dabei ist das Datum des notariellen Kaufvertrags maßgeblich, erklärt Broich.

„Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann bis spätestens 31. Dezember 2023 ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden“, sagt Broich. Es ist aber unzulässig, den Antrag vor dem Einzug in die Immobilie zu stellen. Nach dem Einzug muss man ihn online bei der KfW innerhalb von sechs Monaten ausfüllen und abschicken, erklärt Dörner.

Erst einziehen und dann den Antrag stellen

Sobald Antragsteller dann eine Bestätigung erhalten, haben sie drei Monate Zeit, die von der KfW geforderten Nachweise auf dem Portal hochzuladen. Dazu gehören der Grundbuchauszug sowie eine Meldebestätigung, die die Gemeinde ausstellt. „Ausschlaggebend für den Beginn der Sechs-Monats-Frist ist das in der Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum“, betont Broich. Außerdem muss man die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres einreichen. Sie dienen als Berechnungsgrundlage. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind maximal bei 90 000 Euro pro Jahr liegen. Für jedes weitere Kind dürfen 15 000 Euro hinzukommen. Familien mit zwei Kindern dürfen also nicht mehr 105 000 Euro Einkommen haben, bei drei Kindern liegt die Grenze bei 120 000 Euro. Je mehr Kinder zum Haushalt gehören, umso höher ist der Freibetrag.

Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen beider Ehe- oder Lebenspartner. „Wichtig ist, das Brutto-Jahreseinkommen anzugeben, also vor Abzug aller Sozialleistungen und Steuern“, erläutert Broich.

(Sabine Meuter)
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