Zusatzbeiträge – so sieht die Praxis aus

Eine Kasse fordert bereits seit 2009 den Obolus von ihren 30.000 Mitgliedern.

Köln. Auf Millionen von gesetzlich Krankenversicherten kommen Zusatzbeiträge zu. Erste Erfahrungen mit diesem Extra-Obolus sammelt die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) bereits seit Juli vergangenen Jahres: Als erste gesetzliche Krankenkasse führte sie einen Zusatzbeitrag von acht Euro für ihre 30.000 Mitglieder ein.

Kassen, die mit dem ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, dürfen Zusatzbeiträge einfordern, die allein der Arbeitnehmer zahlt. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Bei der GBK waren es nach Angaben von Vorstand Helmut Wasserfuhr die Kosten für zwei teure Leistungsfälle, die die Kasse veranlassten, den Beitrag einzuführen.

Nachdem der Verwaltungsrat den Beitrag beschlossen hatte, musste er noch vom Bundesversicherungsamt in Bonn genehmigt werden, das sich die Finanzlage der Kasse anschaute.

Die GBK fordert den Zusatzbeitrag pro Quartal von den Mitgliedern ein - also vier Mal 24 Euro.

Die GBK führt das Verfahren mit den eigenen 70 Mitarbeitern durch und verzichtet auf die Hilfe einer Fremdfirma, weil dies "kostengünstiger" sei, so Wasserfuhr. Der GBK-Vorstand geht davon aus, dass pro eingezogenem Zusatzbeitrag 50 Cent an Verwaltungskosten anfallen.

Laut Gesetz kann ein Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro pro Monat erhoben werden, ohne dass die Kassen das Einkommen des Versicherten prüfen müssen. Der Beitrag darf ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen - maximal rund 37 Euro pro Monat.

Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, dann hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht - die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Versicherte in einem Wahltarif können allerdings nicht sofort wechseln. Bei der GBK sprangen nach Angaben von Wasserfuhr bislang 1.200 Mitglieder ab.

Für das zweite Quartal, in dem die GBK den Zusatzbeitrag erhebt, haben bislang etwa 15 Prozent der Versicherten noch nicht gezahlt, wie Wasserfuhr berichtet. Diese würden nochmals angeschrieben - er gehe davon aus, dass sich die Zahl dann deutlich verringere. Pfändungen gab es bislang nicht. Wasserfuhr schließt sie aber nicht grundsätzlich aus, es komme aber immer auf den Einzelfall an. Der GBK-Vorstand betont: "Es kann nicht sein, dass in einer Solidargemeinschaft einige nicht zahlen und doch alle Leistungen in Anspruch nehmen."

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