Verliert Wulff seine Immunität?

Staatsanwaltschaft sieht Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme. Rücktrittsforderungen werden lauter.

Hannover/Berlin. Für Bundespräsident Christian Wulff wird es eng: In einem beispiellosen Schritt hat die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beim Bundestag beantragt, um strafrechtliche Ermittlungen einleiten zu können. Die Behörde sieht bei dem früheren niedersächsischen CDU-Ministerpräsidenten einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Erst wenn der Bundestag zugestimmt hat, darf die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich ermitteln.

Ermittelt wird in dem Zusammenhang auch gegen den Film-Financier David Groenewold, der mit Wulff 2007 auf Sylt Urlaub machte. Groenewold hatte dabei die Hotelkosten zunächst bezahlt. Wulff will den Betrag später in bar beglichen haben.

Ins Blickfeld gerückt ist die Verbindung vor allem deshalb, weil Niedersachsen einer Firma Groenewolds ein Jahr zuvor eine Bürgschaft von vier Millionen Euro gewährt hatte — die aber nie in Anspruch genommen wurde.

Die Opposition hält Wulff für kaum noch tragbar. „In meinen Augen ist eine staatsanwaltliche Ermittlung mit dem Amt des Bundespräsidenten unvereinbar“, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. Christian Ströbele (Grüne) forderte Wulff zum sofortigen Rücktritt auf.

Der Immunitätsausschuss des Bundestags wird sich wohl noch diesen Monat mit dem Antrag befassen.

Gegen den Bundespräsidenten gibt es weitere Vorwürfe, unter anderem wegen der Inanspruchnahme eines günstigen Kredits und kostenloser Urlaube bei Unternehmern, mit denen er auch in seiner Zeit als Regierungschef zu tun hatte. Red

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