UN-Experte Heiner Bielefeldt: „Freiheit ist kein Freibrief“

Für den UN-Experten Heiner Bielefeldt ist Beschneidung kein trivialer, aber ein Identität stiftender Eingriff.

Düsseldorf. Überall auf der Welt werden Menschen wegen ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen verfolgt, misshandelt und unterdrückt. In Deutschland ist die Freiheit des Glaubens im Grundgesetz garantiert. Der Sonderberichterstatter der Uno für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist derzeit ein Deutscher. Wir sprachen mit Heiner Bielefeldt über Knabenbeschneidung, Religionskritik und Islamunterricht an Schulen.

Herr Professor Bielefeldt, wer ist der größte Feind der Religionsfreiheit?

Heiner Bielefeldt: Weltweit gesehen? Der Hass. Hass, der sich einerseits aus Verachtung, andererseits aus Angst speist. Die schlimmsten Übergriffe sind unglaubliche Hassausbrüche.

Unionsfraktionschef Volker Kauder hat dieser Tage hingegen gezielt den Islamismus als Bedrohung der Religionsfreiheit weltweit gegeißelt.

Bielefeldt: Die Religionsfreiheit wird von ganz vielen Seiten bedroht. Die Vorstellungen von einer natürlichen Täterreligion oder einer natürlichen Opferreligion kommen einem bei meiner Arbeit abhanden. Es ist naiv zu glauben, man könne in die heiligen Bücher schauen und daraus dann die Welt erklären. Solche simplen Zuordnungen möchte ich auflösen. Es gibt Hindu-Fanatismus in Indien, im Iran werden Anhänger der Bahai grausamst verfolgt, und es gibt gewaltbereite Buddhisten. Natürlich spielt der politische Islam eine Rolle, und mit Blick auf Ägypten sorge ich mich um die Kopten, aber auch um atheistische Blogger.

Das Christentum ist die am meisten verfolgte Religion, hat Kanzlerin Angela Merkel vor der jüngsten Synode der Evangelischen Kirche betont. Warum?

Bielefeldt: Das Christentum ist auch die größte Religionsgemeinschaft, und zwar mit Abstand. Wichtig ist, auf Gruppen zu schauen, die jenseits des Radars sind. Zeugen Jehovas zum Beispiel werden wahnsinnig stark verfolgt.

Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen hat die öffentliche Diskussion in den vergangenen Monaten stark beschäftigt.

Bielefeldt: Stimmt. Das Urteil des Landgerichts Köln, die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung zu werten, hat eine heftige Kontroverse ausgelöst.

Wie stehen Sie zu dem vom Gesetzgeber gefundenen Kompromiss, religiöse Beschneidungen bei Einhaltung bestimmer Anforderungen zu erlauben?

Bielefelt: Den möchte ich ausdrücklich verteidigen.

Eine medizinisch nicht notwendige Verletzung, eine nicht mehr rückgängig zu machende Veränderung des kindlichen Körpers?

Bielefeldt: Selbstverständlich ist der Eingriff nicht trivial, und die Religionsfreiheit ist kein Freibrief. Aber bei der Knabenbeschneidung handelt es sich um ein im Islam und Judentum sehr, sehr breit geteiltes, Identität stiftendes Ritual. Es ist doch eine monströse Vorstellung, Eltern, die das Wohl ihres Kindes wollen, würden sich vor dem Strafrichter wiederfinden. Ein Umdenken in diesem Bereich ist nicht mit dem Strafrecht zu erzwingen.

Sie bemerken, Religionskritik habe hierzulande Konjunktur.

Bielefeldt: Religionskritik stört mich an sich ja gar nicht, die ist völlig normal. Aber der ätzende Ton der Kritik in Leserbriefen und im Internet, triefend vor Verachtung, das war zum Teil unerträglich. Da fehlte es an Respekt anderen Menschen gegenüber. Jüdischen Eltern die Sorge um das Wohl ihrer Kinder absprechen zu wollen, das hinterlässt tiefe Verletzungen.

Nordrhein-Westfalen hat im Sommer den bekenntnisorientierten Islamunterricht an Schulen eingeführt. Wie finden Sie das?

Bielefeldt: Wenn ein Staat sich dafür entscheidet, Religionsunterricht an Schulen zuzulassen, dann darf das kein Privileg bestimmter Bekenntnisse sein. Unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierungsfreiheit ist der Weg, den Nordrhein-Westfalen eingeschlagen hat, nur konsequent — wenn auch im Detail sicher verbesserungsfähig.

Wohin hat Sie Ihre jüngste Dienstreise als UN-Vertreter geführt?

Bielefeldt: Nach Zypern, in den Norden und in den Süden. Mit der Frage, wie ist es in einem eingefrorenen Konflikt um die Religionsfreiheit bestellt ist. Gibt es freien Zugang zum Beispiel zu Friedhöfen, zu wichtigen religiösen Stätten? Im Norden gibt es ja eine christliche Minderheit, im Süden einen muslimische.

Wie religiös sind Sie selbst?

Bielefeldt: Ich bin katholisch, kritisch praktizierend. Die Religionsfreiheit aber, das möchte ich betonen, ist ein säkulares Menschenrecht. Meine Vorgängerin im Amt war übrigens eine kritische Muslimin aus Pakistan.

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