Strom und Gas Bundestag gibt grünes Licht für Preisbremsen – Womit Verbraucher rechnen müssen

Der Bundestag hat die Preisbremsen für Gas und Strom gebilligt. Welche Obergrenzen es gibt.

Die Preisbremsen für Gas und Strom sind im Bundestag beschlossen worden.

Die Preisbremsen für Gas und Strom sind im Bundestag beschlossen worden.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Der Bundestag hat am Donnerstag die Preisbremsen für Gas und Strom gebilligt. Für die Obergrenzen bei einem Basisverbrauch von Erdgas und Strom stimmte die Mehrheit der Abgeordneten. Die Preisbremsen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.

Der Gaspreis wird auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent. Der Preisdeckel gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.

Gleiches gilt für den Strompreisdeckel. Die Obergrenze beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde - ebenfalls für einen Basisverbrauch.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Energiepreisbremsen beschlossen. Damit sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Die Preisbremsen müssen am Freitag noch den Bundesrat passieren.

Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte, der russische Präsident Wladimir Putin habe Energie als Waffe eingesetzt, um die Solidarität mit der Ukraine zu brechen und die Gesellschaft zu spalten. Das werde nicht gelingen. „Wir lassen niemanden in dieser Krise alleine.“

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Politik gebe weiten Teilen der Bevölkerung und der Wirtschaft Sicherheit. Die Ampel werde sich anschauen, wo möglicherweise nachgesteuert werden müsse. Dagegen kritisierte etwa der Linke-Abgeordnete Klaus Ernst, trotz der Preisbremsen sei der Gaspreis noch immer doppelt so hoch wie vor der Krise.

(AFP)
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