Staatsanwältin: Wulff durfte „Lügner“ genannt werden

Ein Grünen-Politiker hatte den Bundespräsidenten im Interview massiv attackiert. Ohne juristische Folgen.

Hannover. Der niedersächsische Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel muss wegen seines „Lügner“-Vorwurfs an Bundespräsident Christian Wulff keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft Hannover will Anzeigen wegen Verunglimpfung nicht weiter verfolgen. Es liege kein strafwürdiges Verhalten vor, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde. „Die Verfahren sind eingestellt worden.“

Am 21. Januar hatte Wenzel in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ im Zusammenhang mit der Kredit- und Medienaffäre des Bundespräsidenten gesagt: „Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck zieht.“

Mehrere Bürger hatten daraufhin Anzeige nach Paragraf 90 des Strafgesetzbuchs erstattet. Nach dieser Vorschrift kann derjenige, der den Bundespräsidenten „verunglimpft“, verurteilt werden. Der Paragraf lasse sich auf die Äußerung Wenzels nicht anwenden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wenzels Bemerkung zu Wulff sei durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Im ZDF-Politbarometer musste Wulff, dessen Imagewert im Dezember und im Januar bereits stark gesunken war, erneut Einbußen hinnehmen. 75 Prozent der Befragten (zuvor waren es 72 Prozent) glaubten, dass er als Bundespräsident dauerhaft beschädigt ist. Erstmals in der Erhebung für das Politbarometer sprachen sich mehr Befragte (50 Prozent) für einen Rücktritt aus als für Wulffs Verbleib im Amt (45 Prozent).

Die Landesbank Baden-Württemberg teilte am Freitag mit, dass der günstige Hauskredit, den ihrer Tochter, die BW-Bank, an den Bundespräsidenten vergeben hatte, „nach den banküblichen Regeln“ erfolgt sei.

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