Coronamaßnahmen Schwesig fordert „bundesgesetzliche Regel“ für Ausgangsbeschränkungen

Mecklenburg-Vorpommern zieht am Montag die Corona-Notbremse. Ministerpräsidentin Schwesig pocht auf Einheitlichkeit, wenn es um Ausgangsbeschränkungen geht.

 Schwesig fordert „bundesgesetzliche Regel“ für Ausgangsbeschränkungen.

Schwesig fordert „bundesgesetzliche Regel“ für Ausgangsbeschränkungen.

Foto: dpa/Jens Büttner

„Ich will ganz deutlich sagen, dass meine Erwartung ist, dass insbesondere die Ausgangsbeschränkungen im Bundesgesetz verankert sind - darauf weisen wir schon lange hin. Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regel“, sagte Schwesig am Freitagmorgen im ARD-„Morgenmagazin“. Sie halte es zwar weiterhin für richtig, „regional-spezifisch“ vorzugehen, doch wenn das Infektionsgeschehen im ganzen Bundesland zunehme, sei es wichtig, frühzeitig zu handeln. Demgegenüber käme die Bundes-Notbremse „viel zu spät, und es ist aus meiner Sicht auch nicht ausreichend“, betonte die SPD-Politikerin.

Mecklenburg-Vorpommern zieht von Montag an die Corona-Notbremse. Landesweit dürfen private Treffen dann nur noch mit höchstens einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes stattfinden, wie Schwesig am Donnerstagabend in Schwerin ankündigte. Außerdem sollen demnach die Schulen und die meisten Geschäfte sowie Museen und Freizeiteinrichtungen schließen.

„Wir handeln viel früher, als es zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz vorsehen würde“, sagte Schwesig im ARD-Interview. „In drei Tagen haben wir jetzt diese Ergebnisse erzielt, und wir brauchen nicht zwei Wochen, um ein Gesetz zu diskutieren.“

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl neuer Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, lag in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag bei 149. In der Landeshauptstadt Schwerin mit einer Inzidenz von zuletzt 176,7 dürfen die Geschäfte schon von diesem Freitag an nicht mehr öffnen. „Jetzt, wo das ganze Land betroffen ist, handeln wir für das ganze Land. Und das zeigt, dass das, was Frau Merkel immer behauptet, dass die Länder nicht handeln, jedenfalls nicht für alle Bundesländer stimmt“, so die Ministerpräsidenten. dpa

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