Scheinheiligkeit bei Mogelpackung

Mit einiger Scheinheiligkeit hat die Opposition das Arzneimittelsparpaket als "Mogelpackung" bezeichnet. Denn SPD und Grüne haben weder die jetzt geforderte Positivliste erstattungsfähiger Medikamente noch eine Kosten-Nutzen-Analyse von Arzneimitteln in die Wege geleitet, als sie selbst regierten.

Philipp Röslers Arzneimittelgesetz muss vor diesem Hintergrund bewertet werden: Es gibt in Deutschland bisher kein Verfahren, um den Preis für innovative, patentgeschützte Medikamente, die neu auf den Markt kommen, festzusetzen. Diese Arzneimittel sind es, von denen sich viele schwer kranke Menschen Linderung oder Heilung erhoffen, die aber oftmals nur teurer als vorhandene Wirkstoffe, doch ohne Zusatznutzen sind.

Es geht darum, mit wissenschaftlichen Methoden Scheininnovationen von Marktneuheiten zu unterscheiden. Das neue Preisfindungsverfahren könnte dazu beitragen, dass hierzulande der Pharmastandort attraktiv bleibt, weil sich Forschungsinvestitionen dann lohnen, wenn am Ende wirklich innovative Arzneimittel herauskommen.

Dass das Gesundheitsministerium selbst die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegt, wirft allerdings einen Schatten auf das ansonsten transparente Verfahren. Rösler muss beweisen, nicht dem Diktat der Hersteller gehorcht zu haben.

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