Deutsche-Bank-Studie Pflegekosten: Deutsche fürchten um ihre Erbschaft

Düsseldorf. · Die Deutsche-Bank-Studie zeigt Angst vor hohen Gesundheitskosten im Alter. Gut zehn Billionen Euro Privatvermögen.

Für viele Bundesbürger ein schwieriges Tema: das eigene Testament.

Für viele Bundesbürger ein schwieriges Tema: das eigene Testament.

Foto: dpa/Jens Büttner

Mehr als 80 Prozent der Deutschen befürchten, dass steigende Gesundheits- und Pflegekosten die Häufigkeit und den Umfang von Erbschaften mindern. Dies belegt eine Studie der Deutschen Bank in Zusammenarbeit mit dem Allensbach-Institut. Bislang spielt diese Belastung allerdings noch keine überragende Rolle. Jeder Vierte, der schon einmal geerbt hat, gab bei der repräsentativen Befragung an, dass seine Erbschaft aufgrund von Pflegekosten tatsächlich geringer ausfiel.

Auf 5,9 Billionen Euro summierte sich das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland Ende 2017. Hinzu kommen noch einmal etwa 4,5 Billionen Euro Immobilienvermögen in Privathand. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beläuft sich das Erbvolumen hierzulande pro Jahr auf etwa 400 Milliarden Euro.

Wie die Studie zeigt, beschäftigen sich die Bundesbürger mit dem Thema Erbschaft nur ungern. 2013 gaben immerhin noch 41 Prozent der Erben an, dass mit allen Beteiligten und auch mit dem Erblasser offen über die Erbschaft gesprochen wurde. Inzwischen berichten nur noch 35 Prozent von solchen Gesprächen.

Dass viele das Thema gerne verdrängen, dokumentiert eine weitere Zahl: Nur 39 Prozent der potenziellen Erblasser haben derzeit ein Testament verfasst. „Alle anderen überlassen die Entscheidung über ihr Erbe dem Gesetzgeber“, sagt Thomas Krebs, Experte der Deutschen Bank Düsseldorf für die Beratung bei Vermögensübertragungen.

„Berliner Testament“ ist für
die Bundesbürger erste Wahl

Falsch muss das nach Ansicht von Guido Holler nicht unbedingt sein. Er ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht und meint: „Wenn die gesetzliche Erbfolge passt, geht es auch ohne Testament.“ Allerdings haben laut der Studie nur 55 Prozent der potentiellen Erblasser genaue Vorstellungen von der gesetzlichen Erbfolge. Krebs und Holler raten dringend dazu, sich mit dem Thema zu beschäftigen und im Zweifel Beratung in Anspruch zu nehmen.

Geld ist mit Abstand am häufigsten Teil eines Erbes. Bei drei Viertel  der Erbschaften gehört Bares zum Nachlass. Doch die Bedeutung dürfte abnehmen: Weniger als zwei Drittel der künftigen Erblasser (62 Prozent) gehen heute davon aus, einmal Geld zu vererben. Gegenläufig verhält es sich bei Gold, Wertpapieren und vor allem Immobilien. Nur 40 Prozent haben Immobilienvermögen geerbt, aber 59 Prozent der Erblasser von morgen gehen davon aus, Immobilienvermögen weiterzugeben.

Wenn die Bundesbürger ihren Nachlass schriftlich regeln, ist das „Berliner Testament“ die erste Wahl. 59 Prozent haben sich für diesen Weg entschieden. Das „Berliner Testament“ legt fest, dass der Ehegatte zunächst alles erbt. Die Kinder kommen erst beim Tod des verbliebenen Elternteils zum Zuge. Im Gegensatz dazu bekommt der Ehegatte bei der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte geht an die Kinder. Wer eine andere Verteilung möchte, muss ein Testament machen.

Auch der digitale Nachlass ist wichtig. Wenn jemand stirbt, bleiben im Netz viele Daten zurück. 57 Prozent der Befragten meinen, dass die Erben Zugriff auf den digitalen Nachlass einer Personen haben müssen. In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden. Demnach gelten für Digitales die allgemeinen Grundsätze des Erbrechts.

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