Patientenverfügung: Ärzte kassieren 235 Euro für Beratung

Die Hospiz Stiftung kritisiert, dass der Gesetzgeber die Hilfe nicht zur Kassenleistung gemacht hat.

Düsseldorf. Als der Bundestag im Juni das Gesetz über die Patientenverfügung verabschiedete, empfahlen die Politiker, sich vor solch einer weitreichenden Entscheidung kompetent beraten zu lassen. Der Arzt des Vertrauens wurde als Anlaufstation genannt. Doch Kassenleistung ist diese Beratung nicht. Der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte, empfiehlt seinen Mitgliedern nun, für diese Leistung bei zwei Beratungsgesprächen dem Patienten "Gesamtkosten von bis zu 235,95 Euro in Rechnung zu stellen".

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, nennt dies "wirklichkeitsfern und überzogen". Er verweist darauf, dass im Gesetzgebungsverfahren im Gespräch war, die ärztliche Beratung als Kassenleistung mit 40 Euro zu vergüten. "Es scheint so, als wenn die Ärztevertreter froh sind, dass der Vorschlag nicht verwirklicht wurde. 40 Euro hätten, wie man jetzt sieht, ihren Einkommensvorstellungen nicht entsprochen." Brysch betont, dass unabhängig von der Höhe des Honorars für den Patienten gar nicht transparent sei, welche Erfahrung der Arzt mit Patientenverfügungen und deren praktischer Umsetzung habe.

Der Bundesärztekammer scheint die Forderung der Ärztekollegen unangenehm zu sein. Deren Sprecher Alexander Dückers hält 40 Euro für angemessen. Andere qualifizierte Angebote bewegen sich auch in diesem Rahmen. So ist bei der Deutschen Hospiz Stiftung eine Beratung plus Formulierung im Jahres-Mitgliedsbeitrag von 42 Euro enthalten. Und ein Notar, so Guido Kordel, Geschäftsführer der Rheinischen Notarkammer, berechnet für Beratung und Aufsetzen des Dokuments 26 Euro.

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