Freiwillige Beiträge Ohne Renten-Kürzungen früher in den Ruhestand

Düsseldorf · Einzahlungen seit 2015 um das Neunfache erhöht. Vorzeitiger Ruhestand und Rendite von mehr als vier Prozent sind möglich.

Ohne Renten-Kürzungen früher in den Ruhestand
Foto: dpa/Stephan Scheuer

Die Bundesbürger überweisen der Rentenkasse freiwillig immer mehr Geld, um ohne Kürzungen früher in den Ruhestand gehen zu können. Seit 2015 hat sich die jährliche Summe bis 2018 auf 287 Millionen Euro um mehr als das Neunfache erhöht, wie die Rentenversicherung auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Deutlich mehr als 100 000 Versicherte meldeten sich, um zu erkunden, zu welchen Konditionen sie vorzeitig in Rente gehen können.

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. 2031 ist dieser Prozess abgeschlossen. Wer 1964 geboren wurde oder noch jünger ist, erhält die volle Rente dann erst mit 67 Jahren. Dem Arbeitsleben vorzeitig den Rücken zu kehren, wird mit Abschlägen bestraft: Jeder Monat, den man eher in Ruhestand gehen möchte, führt zu einem Minus von 0,3 Prozent. Um diese Kürzung auszugleichen, sind ab dem 50. Lebensjahr „freiwillige Beitragszahlungen zum Ausgleich von späteren Rentenminderungen“ erlaubt.

Freiwillige Einzahlungen lassen sich von der Steuer absetzen

Und dieses Angebot erfreut sich einer wachsenden Nachfrage, weil die Rentenkasse den Einzahlern glänzende Bedingungen bietet. Profitieren können alle, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können und mit frühestens 63 Jahren in Rente gehen möchten.

Berechnungen dieser Zeitung auf Basis aktueller Zahlen der Rentenversicherung zeigen, dass die Rendite mehr als vier Prozent beträgt. Und das, obwohl von den Auszahlungen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen (siehe Beispielrechnungen). Ralf Scherfling, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale NRW, urteilt: „Für die Generation 50+, die kurz vor dem Renteneintritt steht, sind freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine interessante Alternative“.

Freiwillige Beiträge bergen allerdings auch ein Risiko: Wer wenige Jahre nach dem Renteneintritt stirbt, verliert unter dem Strich Geld. Selbst bei einem relativ frühen Tod kann es allerdings sein, dass die Auszahlungen letztlich doch höher als die Einzahlungen sind. Denn bei Verheirateten kommt die Rentensteigerung den Hinterbliebenen zugute. Die sogenannte Witwenrente beträgt in den meisten Fällen 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Außerdem: Wer freiwillig in die Rentenkasse einzahlt, kann die Beträge als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Das steigert die Rendite weiter. Für Ledige gilt in diesem Jahr ein Höchstbetrag von 24 305 (Verheiratete: 48 610) Euro. Anerkannt werden vom Fiskus 88 Prozent. Eine Stückelung der Zahlungen ist möglich. Das bietet sich vor allem dann an, wenn hohe freiwillige Einzahlungen geplant sind, zum Beispiel aus einer Abfindung, nach Erbschaften oder der Auszahlung einer Lebensversicherung.

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