Digital NRW will Digitalisierung in der Weiterbildung forcieren

Düsseldorf · Digitales Arbeiten ist an vielen Stellen normal geworden, seit Corona ein Umdenken erfordert hat. Was bleibt davon, wenn die Pandemie geht? In der Weiterbildung soll der Fortschritt jedenfalls nicht zurückgedreht werden.

Arbeitnehmer sollen sich nicht nur während der Pandemie, sondern auch grundsätzlich mit digitalen Angeboten statt Präsenzveranstaltungen weiterbilden können.

Arbeitnehmer sollen sich nicht nur während der Pandemie, sondern auch grundsätzlich mit digitalen Angeboten statt Präsenzveranstaltungen weiterbilden können.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Arbeitnehmer sollen sich nicht nur während der Pandemie, sondern auch grundsätzlich mit digitalen Angeboten statt Präsenzveranstaltungen weiterbilden können. Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und FDP vor, der am Mittwoch im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet werden soll.

Bislang war diese Möglichkeit als Folge coronabedingter Schließungen und Einschränkungen im März 2020 eröffnet worden. Zum Jahresende sollte diese Option jedoch auslaufen. Die angestrebte Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes sieht nun eine Entfristung vor.

„Die bisher befristete Regelung ist auf positive Resonanz gestoßen und entspricht den Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche“, heißt es in dem parteiübergreifenden Gesetzentwurf, dessen Annahme als sicher gilt. Dies entspreche auch den Zielen des schwarz-grünen Koalitionsvertrags. Eine Debatte über die Änderung ist für Mittwoch im Plenum nicht mehr vorgesehen.

„Es wurden keine Beschwerden vorgebracht“, bilanzierten die Parteien die bisherigen Erfahrungen. Eine Fortführung dieser Praxis gebe den Bildungseinrichtungen Planungssicherheit in Krisenzeiten. Anerkannte Bildungsveranstaltungen müssen den gesetzlichen Vorgaben zufolge aber „in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden, von jeweils 45 Minuten umfassen“.

(dpa)
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