Grundstückseigentümer werden entlastet NRW beteiligt sich mit jährlich 65 Millionen an Straßenausbaubeiträgen

Düsseldorf · Die schwarz-gelbe Regierung kommt dem Bund der Steuerzahler und Grundstückseigentümern bei dem Thema Straßenausbaubeiträge auf halber Strecke entgegen.

 Straßenarbeiten können Anlieger teuer zu stehen kommen.

Straßenarbeiten können Anlieger teuer zu stehen kommen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Straßenausbaubeiträge werden in NRW neu geregelt. Durch eine finanzielle Förderung sollen die Beitragszahler entlastet werden. Die dadurch den Kommunen entstehenden Mindereinnahmen sollen vom Land ausgeglichen werden.

Die Fraktionschefs von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche, stellten am Dienstag die Eckpunkte für das politisch hoch umstrittene Verfahren dar, bei dem Grundstückseigentümer mit bis zu 80, manchmal sogar 90 Prozent an den Kosten der Straßenreparaturen beteiligt werden. Eine Volksinitiative, angestoßen vom Bund der Steuerzahler, hatte gefordert, die Eigentümer nicht mehr an den Kosten zu beteiligen. Das wiederum hätte bedeutet, dass der Landeshaushalt jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag belastet worden wäre.

Der Gesetzesplan sieht nun folgendes vor: Die bisherige Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Straßenausbaubeiträgen wird von jetzt meist 80 Prozent auf maximal 40 Prozent bei Anliegerstraßen und 30 Prozent bei Haupterschließungsstraßen (dienen dem durchgehenden örtlichen Verkehr) reduziert. Die dabei den Kommunen entstehenden Kosten werden vom Land mit einem Betrag von 65 Millionen Euro ausgeglichen.

Weil dieses Verfahren die kommunale Selbstverwaltung betrifft, da das Land bei der kommunalen Aufgabe des Straßenbaus und der Kostenerhebung mitreden würde, steht es den Kommunen frei, sich zu beteiligen. Sie können auch weiterhin verfahren wie bisher, bekommen dann aber keine Landesförderung.

Nach dem Gesetzesplan soll es auch detaillierte Härtefallregelungen und Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung) zugunsten belasteter Eigentümer geben. Und die Regeln gelten für alle Straußenausbaumaßnahmen ab 1. Januar 2018, also auch rückwirkend. Auch sollen Bürger frühzeitig über anstehende Straßenarbeiten informiert werden, so dass sie Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und damit auch auf die ihnen entstehenden Kosten nehmen können.

FDP-Fraktionschef Christof Rasche zeigte sich optimistisch, dass es Proteste wegen finanzieller Überforderung der beteiligten Grundstückseigentümer nun nicht mehr geben werde. „Regieren macht Spaß“, fügte der FDP-Mann hinzu, wenn, so wie hier, eine Einigung mit dem Koalitionspartner CDU erreicht werde und gleichzeitig etwas zugunsten des Bürgers getan werde.

Für die SPD im Landtag kritisierte Christian Dahm das schwarz-gelbe Konzept als „Politik gegen die über 500.000 Menschen, die bei der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge unterschrieben haben“. Das Vorhaben erhöhe nur die Bürokratie. Die SPD bleibt bei ihrem Vorstoß, die Beiträge ganz abzuschaffen und diese aus dem Landeshaushalt zu bezahlen.

Der Bund der Steuerzahler, der die Volksinitiative angestoßen hatte, zeigte sich versöhnlicher: „Die Pläne verstehen wir als die richtige Weichenstellung, die zügig zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führen kann“, sagte Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Immerhin würden die Grundstückseigentümer durch das neue Konzept von CDU und FDP erheblich entlastet. Aber damit dürfe es nicht zu Ende sein. „Wir erwarten, dass die Landesregierung das Förderprogramm für die Kommunen weiter aufstockt und die Beteiligung der Anlieger vollständig abschafft, sobald sich finanzielle Spielräume ergeben“, sagte Steinheuer.

Für den Hauseigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärte dessen Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya: „Die Kommunen sind nach Inkrafttreten der Reform aufgefordert, die bisherige Mustersatzung nicht mehr anzuwenden, um in den Genuss des Förderprogramms zu kommen. Damit hat es jede Kommune selbst in der Hand, eine bürgerfreundliche Kommune zu sein. Bleibt nur zu hoffen, dass die 65 Millionen Euro Landesmittel auch ausreichen.“

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