Staatliche Parteienfinanzierung Kein Staatsgeld für den Staatsfeind NPD

Berlin · Die rechtsextreme NPD soll von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen am Samstag einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Matthias Balk

Verbieten wollte das Bundesverfassungsgericht die NPD 2017 nicht. Sie sei zwar verfassungsfeindlich, aber viel zu schwach, um ihre Ziele umsetzen zu können. Doch die Richter wiesen einen anderen Weg auf, um den Rechtsextremen beizukommen. Und den gehen Bund und Länder nun.

Die rechtsextreme NPD soll kein Geld mehr aus der Staatskasse erhalten. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen sie von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen und haben dazu einen entsprechenden Antrag für das Bundesverfassungsgericht fertiggestellt. Der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sagte am Freitag, es sei angekündigt, dass der Antrag am Samstag eingehe. Noch sei er aber nicht da. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ über das Thema berichtet.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ziehen damit die Konsequenzen aus dem Karlsruher NPD-Urteil vom Januar 2017. Die Bundesländer scheiterten damals zum zweiten Mal mit dem Versuch, die NPD vom höchsten deutschen Gericht verbieten zu lassen. Dieses urteilte damals, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, sie sei aber zu schwach, um ihre Ziele durchzusetzen. Daher könne man sie nicht verbieten.

In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat einstimmig für die NPD eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ fest. „Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies seinerzeit aber ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ des Staates hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Das habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber.

Dieser änderte anschließend das Grundgesetz. In Artikel 21 Absatz 3 heißt es nun: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“

Laut Bundestagsverwaltung erhielt die NPD 2018 staatliche Mittel in Höhe von 878 325 Euro. An dieser Summe orientiert sich auch die Höhe der vierteljährlichen Abschlagszahlungen im laufenden Jahr - rund 200 000 Euro je Quartal. Zum Vergleich: CDU und SPD bekamen 2018 jeweils rund 56 Millionen Euro. Die Einnahmen der NPD sind vor allem infolge schlechterer Wahlergebnisse bereits deutlich zurückgegangen. 2008 flossen an sie noch fast 1,5 Millionen Euro. Dass die NPD bei der jüngsten Europawahl nur 0,3 Prozent der Stimmen erzielte, wird ihre Einnahmen laut Bundestagsverwaltung weiter sinken lassen.

Bei einem Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung liegt die Messlatte niedriger als bei einem Verbotsverfahren. Hier wird nämlich nicht vorausgesetzt, dass eine verfassungsfeindliche Partei ihre Ziele potentiell auch erreichen kann. Hat der Antrag Erfolg, bekommt die betroffene Partei zunächst einmal für sechs Jahre kein Geld mehr vom Staat.

Parteien erhalten nach dem Gesetz eine staatliche Teilfinanzierung. Diese bemisst sich nach dem Grad ihrer Verankerung in der Gesellschaft. Ausschlaggebend dafür sind ihre Wahlergebnisse und die eingeworbenen Mittel aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden.

(dpa)
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